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Wissen · Arbeitszeitgesetz

Pausen und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz

Wie lange Pause, wie viel Ruhe, wie viele Stunden am Tag – die drei Grundregeln mit Beispielen.

Stand: September 2026

Die drei Grundregeln: höchstens 8 (ausnahmsweise 10) Stunden am Tag, 30 Minuten Pause ab sechs und 45 Minuten ab neun Stunden, und 11 Stunden Ruhe bis zum nächsten Arbeitsbeginn.

Pausen (§ 4 ArbZG)

  • mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten
  • mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten
  • aufteilbar in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten
  • niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten
Mindestpausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz Bis 6 Stunden Arbeit ist keine Pause vorgeschrieben. Bei mehr als 6 bis 9 Stunden sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. höchstens 6 Std. am Stück bis 6 Std. keine Pause vorgeschrieben mehr als 6 bis 9 Std. 30 Min. mehr als 9 Std. 45 Min.
Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden.

Beispiel: Wer von 7:00 bis 16:00 Uhr arbeitet, braucht mindestens 30 Minuten Pause. Zwei Pausen zu je 15 Minuten sind zulässig, drei zu je 10 Minuten nicht.

Ruhezeit (§ 5 ArbZG)

Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe folgen. Wer um 22:00 Uhr Feierabend hat, darf frühestens um 9:00 Uhr wieder beginnen.

Ein Arbeitstag nach Arbeitszeitgesetz Spätschicht von 14 bis 22:30 Uhr mit 30 Minuten Pause um 18 Uhr. Danach müssen 11 Stunden Ruhezeit folgen, der nächste Arbeitsbeginn ist frühestens 9:30 Uhr. Eine Frühschicht um 6 Uhr wäre zu früh – irotTime warnt vorher. 12:0015:0018:0021:0000:0003:0006:0009:0012:00 Spätschicht Pause 30 Min. 11 Std. Ruhezeit Frühschicht 06:00 geplant – irotTime warnt frühestens 09:30
Nach einer Spätschicht bis 22:30 Uhr beginnt die nächste Arbeit frühestens um 9:30 Uhr.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen werden.

Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG)

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Wie irotTime hilft

irotTime prüft diese Regeln bei jeder Buchung automatisch: fehlende Pausen, zu kurze Ruhezeiten und überlange Tage werden sofort sichtbar – für Mitarbeiter, Vorgesetzte und im Compliance-Bericht. Wer seit fünfeinhalb Stunden am Stück arbeitet, sieht den Hinweis am Handy, bevor die Pause überfällig ist. Alle Funktionen

Häufige Fragen

Wie lange muss die Pause bei 8 Stunden Arbeit sein?

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause kann in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Wie viele Stunden Ruhezeit müssen zwischen zwei Schichten liegen?

Mindestens elf Stunden ununterbrochen (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In Krankenhäusern, Pflege, Gastronomie und einigen weiteren Bereichen kann sie um eine Stunde verkürzt werden, wenn der Ausgleich innerhalb eines Monats oder vier Wochen erfolgt.

Wie lange darf man am Tag maximal arbeiten?

Acht Stunden pro Werktag, verlängerbar auf zehn Stunden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

Quellen: §§ 3, 4, 5 Arbeitszeitgesetz. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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