Zeiterfassung für Kleinbetriebe
Fünf, zehn, fünfzehn Leute, keine Personalabteilung – und trotzdem dieselbe Pflicht wie der Konzern. irotTime macht daraus ein paar Knopfdrücke am Tag statt einer Zettelwirtschaft, die am Monatsende jemand abtippt.
Fünf, zehn, fünfzehn Leute, keine Personalabteilung – und trotzdem dieselbe Pflicht wie der Konzern. irotTime macht daraus ein paar Knopfdrücke am Tag statt einer Zettelwirtschaft, die am Monatsende jemand abtippt.
Kein Projekt, keine Schulungswoche – am selben Tag einsatzbereit.
Ein vorhandenes Tablet wird zur Stempeluhr – mit PIN oder Chipkarte, auch ohne Netz.
Wer auf Montage oder Baustelle ist, stempelt am eigenen Telefon – im Funkloch wird gemerkt und später übertragen.
Abgerechnet wird nach Betriebsgröße. Eine Aushilfe mehr kostet innerhalb der Stufe nichts extra.
Am Monatsende eine Datei für die Lohnbuchhaltung – auch im DATEV-Format. DATEV-Export
Pausen, 10-Stunden-Grenze und Ruhezeit prüft irotTime bei jeder Buchung – bevor es im Nachweis steht.
Wer keine Cloud will, betreibt irotTime auf dem eigenen Rechner. Im eigenen Haus
Bevor Sie irgendetwas einrichten: Diese Werkzeuge laufen sofort im Browser, ohne Konto und ohne dass Daten Ihr Gerät verlassen.
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen – ohne Mindestbetriebsgröße. Für Minijobber und die Branchen des § 2a SchwarzArbG gilt zusätzlich § 17 MiLoG mit der Sieben-Tage-Frist und zwei Jahren Aufbewahrung. Mehr zur Zeiterfassungspflicht · Minijobber
Ja. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) leitet die Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ab und kennt keine Mindestgröße. Unabhängig davon gilt für Minijobber und die Branchen des § 2a SchwarzArbG schon länger § 17 MiLoG.
Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Nach der Rechtsprechung muss das System aber objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Eine Tabelle, die am Monatsende aus dem Gedächtnis gefüllt wird, erfüllt das kaum – und niemand merkt, wenn eine Pause oder eine Ruhezeit verletzt wurde.
Nein. Ein vorhandenes Tablet wird zur Stempeluhr, das eigene Handy reicht für unterwegs. Wer alles im Haus behalten will, kann irotTime auch auf einem eigenen Rechner betreiben.
Nein. irotTime wird nach Betriebsgröße abgerechnet, nicht pro Kopf einzeln nachgekauft – eine Aushilfe mehr ändert innerhalb der Stufe nichts.
Bis einschließlich drei Mitarbeiter ist irotTime dauerhaft kostenlos, mit vollem Funktionsumfang und ohne Zahlungsdaten. Größere Betriebe testen 30 Tage kostenlos. Die kostenlosen Werkzeuge auf dieser Seite – Stundenzettel, Urlaubsanspruch, Pausen – nutzen Sie ganz ohne Anmeldung.
Quellen: BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21; § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG; § 16 Abs. 2 ArbZG; § 17 Abs. 1 MiLoG; § 2a SchwarzArbG. Stand: September 2026. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Bis 3 Mitarbeiter dauerhaft kostenlos – ohne Zahlungsdaten, ohne Frist.
Lieber gleich loslegen? Direkt bestellen · Fragen? support@gnavo.de