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Zeiterfassung für Kleinbetriebe

Fünf, zehn, fünfzehn Leute, keine Personalabteilung – und trotzdem dieselbe Pflicht wie der Konzern. irotTime macht daraus ein paar Knopfdrücke am Tag statt einer Zettelwirtschaft, die am Monatsende jemand abtippt.

Kostenlos starten

Gemacht für kleine Betriebe

Kein Projekt, keine Schulungswoche – am selben Tag einsatzbereit.

Das Tablet, das Sie haben

Ein vorhandenes Tablet wird zur Stempeluhr – mit PIN oder Chipkarte, auch ohne Netz.

Handy für unterwegs

Wer auf Montage oder Baustelle ist, stempelt am eigenen Telefon – im Funkloch wird gemerkt und später übertragen.

Aushilfen inklusive

Abgerechnet wird nach Betriebsgröße. Eine Aushilfe mehr kostet innerhalb der Stufe nichts extra.

Stunden zur Kanzlei

Am Monatsende eine Datei für die Lohnbuchhaltung – auch im DATEV-Format. DATEV-Export

Regeln laufen mit

Pausen, 10-Stunden-Grenze und Ruhezeit prüft irotTime bei jeder Buchung – bevor es im Nachweis steht.

Oder ganz im eigenen Haus

Wer keine Cloud will, betreibt irotTime auf dem eigenen Rechner. Im eigenen Haus

Erst einmal kostenlos ausprobieren – ohne Anmeldung

Bevor Sie irgendetwas einrichten: Diese Werkzeuge laufen sofort im Browser, ohne Konto und ohne dass Daten Ihr Gerät verlassen.

Was das Gesetz von Ihnen verlangt

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen – ohne Mindestbetriebsgröße. Für Minijobber und die Branchen des § 2a SchwarzArbG gilt zusätzlich § 17 MiLoG mit der Sieben-Tage-Frist und zwei Jahren Aufbewahrung. Mehr zur Zeiterfassungspflicht · Minijobber

Häufige Fragen

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) leitet die Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ab und kennt keine Mindestgröße. Unabhängig davon gilt für Minijobber und die Branchen des § 2a SchwarzArbG schon länger § 17 MiLoG.

Reicht eine Excel-Tabelle?

Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Nach der Rechtsprechung muss das System aber objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Eine Tabelle, die am Monatsende aus dem Gedächtnis gefüllt wird, erfüllt das kaum – und niemand merkt, wenn eine Pause oder eine Ruhezeit verletzt wurde.

Brauche ich dafür IT oder einen Server?

Nein. Ein vorhandenes Tablet wird zur Stempeluhr, das eigene Handy reicht für unterwegs. Wer alles im Haus behalten will, kann irotTime auch auf einem eigenen Rechner betreiben.

Kosten Aushilfen extra?

Nein. irotTime wird nach Betriebsgröße abgerechnet, nicht pro Kopf einzeln nachgekauft – eine Aushilfe mehr ändert innerhalb der Stufe nichts.

Was kostet der Einstieg?

Bis einschließlich drei Mitarbeiter ist irotTime dauerhaft kostenlos, mit vollem Funktionsumfang und ohne Zahlungsdaten. Größere Betriebe testen 30 Tage kostenlos. Die kostenlosen Werkzeuge auf dieser Seite – Stundenzettel, Urlaubsanspruch, Pausen – nutzen Sie ganz ohne Anmeldung.

Quellen: BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21; § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG; § 16 Abs. 2 ArbZG; § 17 Abs. 1 MiLoG; § 2a SchwarzArbG. Stand: September 2026. Ersetzt keine Rechtsberatung.

Klein anfangen, sauber bleiben

Bis 3 Mitarbeiter dauerhaft kostenlos – ohne Zahlungsdaten, ohne Frist.

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