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Wissen · Datenschutz

Zeiterfassung und Datenschutz

Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten. Ihre Erfassung ist vorgeschrieben – aber nicht grenzenlos.

Stand: September 2026

Eine gute Zeiterfassung erfasst, was nötig ist, schützt es und löscht es rechtzeitig.

Welche Daten nötig sind

Für die Zeiterfassung genügen Name, Personalnummer sowie Beginn, Ende und Pausen der Arbeitszeit. Standortdaten, Bildschirmaktivität oder Tätigkeitsprotokolle gehören nicht dazu – und irotTime erfasst sie nicht.

Wie lange aufbewahrt wird

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG mindestens zwei Jahre; Lohnunterlagen unterliegen längeren steuer- und handelsrechtlichen Fristen. Danach müssen Daten gelöscht werden (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). irotTime kennt die Fristen je Datenart und zeigt, was gelöscht werden darf.

Auskunft und Löschung

Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft über ihre Daten (Art. 15 DSGVO). irotTime stellt diese Auskunft mit einem Klick zusammen – vollständig und maschinenlesbar. Löschanträge werden gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten geprüft.

Krankmeldungen

Krankheitsdaten sind Gesundheitsdaten und besonders geschützt (Art. 9 DSGVO). In irotTime sehen sie nur Führung und Verwaltung; Kollegen sehen im Teamkalender „abwesend“, nicht „krank“. Diagnosen werden nicht erfasst.

Wo die Daten liegen

Wahlweise auf Servern in Deutschland – als eigene Instanz nur für Ihren Betrieb – oder auf Ihrem eigenen Server. Für den Betrieb bei uns schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sicherheit & Datenschutz bei irotTime · Zeiterfassung ohne Cloud

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Bis 3 Mitarbeiter dauerhaft kostenlos

Voller Funktionsumfang, keine Zahlungsdaten, keine automatische Verlängerung. Ab dem vierten Mitarbeiter eine Lizenz – alles Erfasste bleibt erhalten.

Lieber gleich loslegen? Direkt bestellen · Fragen? support@gnavo.de