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Stundenzettel Vorlage 2026/2027 kostenlos: Word, Excel, PDF

Lieber am Rechner ausfüllen? Der Stundenzettel-Generator rechnet Pausen und Summe selbst und gibt PDF und Excel aus. Die Vorlagen mit Datum für 2026 und 2027 stehen weiter unten.

Ein Stundenzettel ist der schriftliche oder elektronische Nachweis, an welchem Tag ein Mitarbeiter von wann bis wann gearbeitet hat – mit Beginn, Ende, Pausen und der daraus berechneten Arbeitszeit.

Stand: 24.10.2026

Hier gibt es den Stundenzettel zum Ausdrucken – als Monats-Stundenzettel, als Wochenblatt und als Arbeitsstundenzettel für die Baustelle – in vier Fassungen, für 2026 und 2027 mit Datum je Monat und Woche, als Excel und Word, dazu einen Rechner, der die gesetzliche Pause gleich mitrechnet. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Stundenzettel-Vorlagen zum Download

Stundenzettel Monat

Ein Blatt je Mitarbeiter und Monat: 31 Zeilen für Beginn, Ende, Pause und Arbeitszeit, mit Unterschriftszeilen.

Monatsvorlage herunterladen (PDF)

Stundenzettel Woche

Eine Kalenderwoche je Blatt, Montag bis Sonntag, mit Soll-Stunden und Mehr- oder Minderstunden.

Wochenvorlage herunterladen (PDF)

Stundenzettel Baustelle

Mit Spalte Objekt / Baustelle je Arbeitstag – für Bau, Montage und Handwerk, wo die Stunden einem Objekt zugeordnet werden.

Baustellenvorlage herunterladen (PDF)

Stundenzettel Minijob

Mit Hinweis auf die Verdienstgrenze von 603 € (2026), gut 43 Stunden im Monat bei Mindestlohn, und die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG.

Minijob-Vorlage herunterladen (PDF)

Monats-Stundenzettel zum Ausdrucken, Vorschau: Kopf mit Name, Personalnummer und Monat, darunter eine Tabelle mit 31 Zeilen für Beginn, Ende, Pause, Arbeitszeit und Bemerkung, unten Summe und zwei Unterschriftszeilen.

Alle vier Blätter haben Beginn, Ende, Pause und Arbeitszeit je Tag, die Summe und zwei Unterschriftszeilen. Wer das Blatt am Rechner ausfüllen will, nimmt den Stundenzettel-Generator – er rechnet die Summe selbst und gibt PDF und Excel aus.

Stundenzettel 2026 und 2027 mit Datum: Excel, Word, PDF

Datum und Wochentag stehen schon im Blatt, Wochenenden sind grau. In der Excel-Vorlage hat jeder Monat ein eigenes Tabellenblatt; Beginn und Ende als 07:30 eintragen, die Pause in Minuten – Arbeitszeit und Monatssumme rechnen sich selbst, auch über Mitternacht. Die Word-Vorlage hat eine Seite je Monat zum Ausfüllen am Rechner oder zum Ausdrucken. Feiertage sind nicht eingetragen, weil sie je Bundesland verschieden sind.

Stundenzettel 2026

12 Monate, 53 Kalenderwochen.

Excel-Vorlage 2026Word-Vorlage 2026

Stundenzettel 2027

12 Monate, 52 Kalenderwochen.

Excel-Vorlage 2027Word-Vorlage 2027

Stundenrechner mit gesetzlicher Pause

Den Rechner gibt es auch auf einer eigenen Seite, mit „Stunden addieren“: Stundenrechner.

Beginn und Ende je Tag eintragen, die Pause in Minuten – oder leer lassen. Der Rechner zieht fehlende Pause nach § 4 ArbZG ab: 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit. Er rechnet im Browser, nichts wird gesendet.

TagBeginnEndePause (Min.)ArbeitszeitHinweis
Montag–
Dienstag–
Mittwoch–
Donnerstag–
Freitag–
Samstag–
Sonntag–

Summe: 0:00 h

Wer weniger Pause einträgt, als § 4 ArbZG verlangt, hat trotzdem Anspruch auf die gesetzliche Pause; der Rechner zeigt das an. Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden. Mehr dazu im Arbeitszeit- und Pausenrechner, der zusätzlich die 10-Stunden-Grenze und die 11 Stunden Ruhezeit prüft.

Was ein Stundenzettel enthalten muss

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Arbeitszeit – ohne Pausen
  • Pausen, damit sich § 4 ArbZG nachvollziehen lässt
  • Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit oder Schulung

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Wer wie viel aufzeichnen muss, hängt von der Grundlage ab:

  • Alle Arbeitgeber: Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, BAG 1 ABR 22/21). Zeiterfassung Pflicht: die Einzelheiten
  • Überstunden: Nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen; die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
  • Minijobber und Branchen des § 2a SchwarzArbG (etwa Bau, Gastronomie – Zeiterfassung Gastronomie –, Transport, Gebäudereinigung): Beginn, Ende und Dauer spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeit, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre (§ 17 Abs. 1 MiLoG).

Papier oder elektronisch?

Der Stundenzettel auf Papier ist erlaubt, hat aber Schwächen: Er wird oft erst am Monatsende aus dem Gedächtnis ausgefüllt, Pausen- und Ruhezeitverstöße fallen niemandem auf, und für den Lohn muss jemand alles abtippen. Elektronisch erfasste Zeiten lassen sich dagegen auswerten und aufbewahren, ohne dass jemand abschreibt.

Häufige Fragen

Gibt es den Stundenzettel als Excel- oder Word-Vorlage?

Ja, kostenlos und ohne Anmeldung für 2026 und 2027: Excel mit einem Blatt je Monat, in dem Arbeitszeit und Monatssumme selbst rechnen, und Word mit einer Seite je Monat. Datum und Wochentag sind schon eingetragen. Dazu jeder Monat und jede Kalenderwoche einzeln als PDF.

Was ist ein Stundenzettel?

Ein Stundenzettel ist der Nachweis, an welchem Tag ein Mitarbeiter von wann bis wann gearbeitet hat – mit Beginn, Ende, Pausen und der Arbeitszeit. Er dient als Grundlage für die Lohnabrechnung und als Nachweis, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Wie viel Pause muss auf dem Stundenzettel stehen?

Mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden (§ 4 ArbZG). Bis einschließlich sechs Stunden schreibt das Gesetz keine Pause vor; länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Ruhepause arbeiten.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen. Dazu kommen die Aufzeichnungspflichten aus § 16 Abs. 2 ArbZG und – für Minijobs und bestimmte Branchen – aus § 17 MiLoG.

Ist ein Stundenzettel auf Papier erlaubt?

Ja. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Die Aufzeichnung muss aber vollständig, richtig und rechtzeitig sein und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG muss das System zudem objektiv, verlässlich und zugänglich sein – auf Papier ist das mühsam, aber möglich.

Was muss auf einem Stundenzettel stehen?

Mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Sinnvoll sind außerdem die Pausen, damit sich die Einhaltung von § 4 ArbZG nachvollziehen lässt, und Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit.

Wer muss den Stundenzettel unterschreiben?

Eine Unterschrift schreibt das Gesetz nicht vor. Sie ist aber üblich und hilft bei Streit über Überstunden oder bei einer Prüfung durch den Zoll, weil Mitarbeiter und Arbeitgeber die Zeiten bestätigen.

Darf der Mitarbeiter den Stundenzettel selbst ausfüllen?

Ja, die Aufzeichnung darf der Arbeitgeber an die Mitarbeiter delegieren. Verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt aber der Arbeitgeber.

Quellen (auf den amtlichen Seiten gelesen am 10.10.2026): § 4 ArbZG; § 16 ArbZG; § 17 MiLoG; BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21. Außerdem: § 2a SchwarzArbG; EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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