Zum Inhalt springen
irotTime Menü

Arbeitszeit- und Pausenrechner

Beginn, Ende und geplante Pause eintragen – der Rechner sagt sofort, ob Pause, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten sind. Kostenlos, ohne Anmeldung. Ihre Angaben verlassen Ihren Rechner nicht.

Alles bleibt bei Ihnen. Die Prüfung läuft in Ihrem Browser – keine Anmeldung, keine Datenübertragung, keine Cookies.

Die Regeln in Kürze

  • Pause: 30 Minuten bei mehr als 6 bis 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden (§ 4 ArbZG)
  • Aufteilen: in Abschnitten von je mindestens 15 Minuten möglich
  • Nie länger als 6 Stunden ohne Ruhepause arbeiten
  • Höchstarbeitszeit: 8 Stunden werktäglich, bis 10 Stunden nur mit Ausgleich im Schnitt (§ 3 ArbZG)
  • Ruhezeit: mindestens 11 Stunden ununterbrochen zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG)
Im Betrieb statt im Rechner: irotTime prüft jede Buchung sofort gegen diese Regeln – zu kurze Pausen, die 10-Stunden-Grenze und verletzte Ruhezeiten fallen auf, bevor sie im Nachweis stehen. Zur Zeiterfassungspflicht · Pausen & Ruhezeiten im Detail

Häufige Fragen

Wie viel Pause steht mir zu?

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Bis einschließlich sechs Stunden schreibt das Gesetz keine Pause vor.

Darf ich die Pause aufteilen?

Ja. Die Ruhepause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden (§ 4 Satz 2 ArbZG). Kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Ruhepause.

Wie lange darf ich ohne Pause durcharbeiten?

Höchstens sechs Stunden am Stück. Danach muss eine Ruhepause liegen (§ 4 Satz 3 ArbZG) – unabhängig davon, wie lang der Arbeitstag insgesamt ist.

Zählt die Pause als Arbeitszeit?

Nein. Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Der Mitarbeiter muss in dieser Zeit frei über sie verfügen können; bloße Arbeitsbereitschaft ist keine Pause.

Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit mindestens elf Stunden ununterbrochen (§ 5 ArbZG). Wer um 20 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 7 Uhr wieder anfangen.

Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?

Werktäglich acht Stunden. Zehn Stunden sind möglich, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

Quellen: §§ 3, 4 und 5 ArbZG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 20.09.2026). Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Regeln; Tarif- und Betriebsvereinbarungen können abweichen. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Pausen prüfen, bevor es im Nachweis steht

irotTime warnt beim Stempeln – bis 3 Mitarbeiter kostenlos, ohne Zahlungsdaten.

Lieber gleich loslegen? Direkt bestellen · Fragen? support@gnavo.de