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Zeiterfassung Gastronomie 2026: Pflicht, Minijob, Zoll
Stand Oktober 2026: Gaststätten und Hotels müssen Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstages spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren – für alle Beschäftigten, auch Aushilfen. irot Time erledigt das am Tablet hinter dem Tresen und am Handy, rechnet Minijob-Grenze, Pausen und Zuschläge mit und ist bis 3 Mitarbeiter kostenlos.
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Kurz gesagt: In der Gastronomie gilt die strengste Form der Aufzeichnungspflicht (§ 17 MiLoG mit § 2a Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG): jeder Tag mit Beginn, Ende und Dauer, binnen sieben Tagen, zwei Jahre lang – und jede Aushilfe hat ihren Ausweis dabei, nach einem schriftlichen Hinweis des Arbeitgebers. Der Zoll prüft die Branche gezielt: Bei der Mindestlohnsonderprüfung am 24.02.2026 befragten rund 1.400 Zollbeschäftigte knapp 2.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerpunkt Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Die Minijob-Grenze liegt bei 603 € im Monat, zum Mindestlohn von 13,90 € sind das gut 43 Stunden.
Was in der Gastronomie gilt
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe steht in § 2a SchwarzArbG – deshalb gilt hier mehr als in einem Büro. Die Regeln, mit Fundstelle.
| Thema | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arbeitszeit aufzeichnen | Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag, mindestens zwei Jahre aufbewahren, in Deutschland und auf Deutsch, auf Verlangen am Ort der Beschäftigung bereithalten. Gilt im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe für alle Beschäftigten, nicht nur für Minijobber. | § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG |
| Ausweis mitführen und darauf hinweisen | Wer im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe arbeitet, hat Personalausweis oder Pass bei der Arbeit dabei und zeigt ihn dem Zoll auf Verlangen. Der Arbeitgeber weist jede und jeden vorher nachweislich und schriftlich darauf hin, bewahrt den Hinweis auf und legt ihn bei einer Prüfung vor. | § 2a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SchwarzArbG |
| Minijob-Grenze | 603 € im Monat; zum Mindestlohn von 13,90 € sind das gut 43 Stunden. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten im Zeitjahr erlaubt, je Monat höchstens um die Grenze selbst. | § 8 Abs. 1a und 1b SGB IV |
| Ruhepausen | Ab mehr als sechs Stunden 30 Minuten, ab mehr als neun Stunden 45 Minuten; spätestens nach sechs Stunden; Pausen von mindestens 15 Minuten zählen. | § 4 ArbZG |
| Verkürzte Ruhezeit | In Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden – wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. | § 5 Abs. 2 ArbZG |
| Sonn- und Feiertage | Beschäftigte in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung dürfen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben frei, und für jeden Sonntag gibt es einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen. | § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 11 Abs. 1 und 3 ArbZG |
| Nachtzeit und Nachtarbeit | Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit mit mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit; Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise in Wechselschicht nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr. | § 2 Abs. 3 bis 5 ArbZG |
| Steuerfreie Zuschläge | Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit bleiben steuerfrei bis 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit, 125 % an gesetzlichen Feiertagen und am 31.12. ab 14 Uhr, 150 % am 24.12. ab 14 Uhr, am 25./26.12. und am 1. Mai – vom Grundlohn, höchstens 50 € je Stunde. Nachtarbeit im Sinne dieser Vorschrift ist die Arbeit von 20 bis 6 Uhr, Sonntags- und Feiertagsarbeit die von 0 bis 24 Uhr des Tages; beginnt die Nachtarbeit vor 0 Uhr, gelten von 0 bis 4 Uhr 40 %. | § 3b Abs. 1 bis 3 EStG |
| Jugendliche | Jugendliche dürfen nur von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden; im Gaststättengewerbe dürfen Jugendliche über 16 bis 22 Uhr arbeiten. | § 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1 JArbSchG |
| Belehrung nach Infektionsschutzgesetz | Wer in Küche, Theke oder Service mit Lebensmitteln nach § 42 Abs. 2 IfSG umgeht oder in Küchen arbeitet, braucht vor der ersten Tätigkeit eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamts. Der Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre, dokumentiert die Teilnahme und hält Bescheinigung und letzte Dokumentation an der Betriebsstätte zur Vorlage bereit. | § 42 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 1, 4 und 5 IfSG |
| Aufzeichnung über acht Stunden | Jede Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag ist aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. | § 16 Abs. 2 ArbZG |
Mindestlöhne in der Gastronomie, Stand 16.10.2026
| Tarif | Gruppe | Stundenlohn am 16.10.2026 | Nächste Stufe |
|---|---|---|---|
| Gesetzlicher MindestlohnMiLoV5 vom 5. November 2025, § 1 Nr. 1 (BGBl. 2025 I Nr. 268) | alle Beschäftigten, soweit kein Branchenmindestlohn gilt | 13,90 €ab 01.01.2026 | 14,60 €ab 01.01.2027 |
Verordnungstexte gelesen am 10.10.2026 (recht.bund.de) und mit der Übersicht der Branchenmindestlöhne des Zolls abgeglichen; Mindestlohn geprüft am 12.09.2026. Dieselben Werte rechnet irot Time, solange der Betrieb keinen eigenen Satz einträgt – ein höherer Tarif- oder Vertragslohn geht immer vor.
Für Gaststätten und Hotels nennt die Übersicht des Zolls keinen Branchenmindestlohn: Es gilt der gesetzliche Mindestlohn; ein Tarifvertrag kann mehr verlangen.
Fristen und Zuschläge in der Gastronomie auf einen Blick
| Was | Frist oder Satz | Fundstelle | Wo in irot Time |
|---|---|---|---|
| Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstages aufzeichnen | spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag | § 17 Abs. 1 MiLoG | entsteht beim Stempeln, mit der Uhrzeit des Servers – nicht erst am Monatsende |
| Aufzeichnungen aufbewahren | mindestens zwei Jahre | § 17 Abs. 1 MiLoG | bleiben in Ihrer Instanz; Export als ZIP jederzeit, auch ohne Lizenz |
| Unterlagen für die Prüfung bereithalten | im Inland, auf Deutsch, für die Dauer der Beschäftigung, höchstens zwei Jahre; auf Verlangen auch am Ort der Beschäftigung | § 17 Abs. 2 MiLoG | Prüfmappe als ZIP, an jedem Gerät mit Browser |
| Schriftlicher Hinweis auf die Ausweispflicht | vor der ersten Arbeit, nachweislich; aufbewahren, solange die Person bei Ihnen arbeitet | § 2a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SchwarzArbG | Dokument mit Lesebestätigung und Unterschrift; Prüfmappe 07 je Person mit Datum |
| Meldung des Beschäftigungsbeginns an die Rentenversicherung | spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung | § 28a Abs. 4 SGB IV | nicht in irot Time – die Meldung läuft über Ihre Lohnabrechnung |
| Nachtzuschlag steuerfrei | bis 25 % für 20 bis 6 Uhr; 40 % für 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begann | § 3b Abs. 1 bis 3 EStG | Einstellungen → Lohnregeln: irot Time zählt die Minuten je Zuschlagsart; der Betrag entsteht in der Lohnabrechnung |
| Sonntags- und Feiertagszuschlag steuerfrei | Sonntag bis 50 %; Feiertag und 31.12. ab 14 Uhr bis 125 %; 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12. und 1. Mai bis 150 % | § 3b Abs. 1 und 2 EStG | ebenso über die Lohnregeln; Feiertage nach dem Bundesland des Betriebs |
| Grundlohn für die Steuerfreiheit | höchstens 50 € je Stunde | § 3b Abs. 2 EStG | prüft die Lohnabrechnung, nicht irot Time |
Gelesen am 23.10.2026 bei gesetze-im-internet.de. Ein Tarifvertrag kann höhere Zuschläge vorschreiben; steuerfrei bleibt trotzdem nur, was § 3b EStG erlaubt.
Wenn morgen der Zoll kommt
Was ein Prüfer in der Gastronomie sehen will – und wo es in irot Time liegt.
| Der Prüfer will sehen | Grundlage | In irot Time |
|---|---|---|
| Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre: je Tag Beginn, Ende und Dauer | § 17 Abs. 1 MiLoG | Jede Stempelung mit Originalzeit; Monatsnachweis je Person als PDF; Prüfmappe 03 mit allen Arbeitsblöcken als CSV |
| Korrekturen mit altem und neuem Wert, Bearbeiter und Grund | § 17 MiLoG; Prüfung durch den Zoll (§ 14 MiLoG) | Prüfmappe 04: Änderungsprotokoll mit Vorher, Nachher, Bearbeiter und Begründung – nachträglich nicht veränderbar |
| Der schriftliche Hinweis auf die Ausweispflicht – für jede und jeden, mit Datum | § 2a Abs. 2 SchwarzArbG (Abs. 1 Nr. 2) | Hinweis als Dokument mit Lesebestätigung und Unterschrift; Prüfmappe 07 zeigt je Person, wann er erteilt wurde – „nicht erfasst“ fällt sofort auf |
| Minijobber: Stunden und Verdienst gegen die Grenze | § 8 Abs. 1a und 1b SGB IV; § 17 MiLoG | Der Wächter rechnet jeden Monat mit dem amtlichen Mindestlohn und der Minijob-Grenze und warnt, bevor sie überschritten wird |
| Pausen und Ruhezeiten je Tag | §§ 4 und 5 ArbZG | Prüfung bei jeder Buchung mit Hinweis, bevor ein Verstoß entsteht; Prüfmappe 05: Befunde je Tag und Person mit Quelle und Status |
| Tage über acht Stunden und ihr Ausgleich | § 3, § 16 Abs. 2 ArbZG | Überlange Tage als Befund in Prüfmappe 05; der Sechs-Monats-Durchschnitt wird mitgerechnet |
| Nachweise der Beschäftigten: Bescheinigung und Belehrung nach § 43 IfSG, Aufenthaltstitel bei Beschäftigten aus Drittstaaten | je nach Nachweis § 4a Abs. 5 AufenthG, § 43 IfSG, § 34a GewO | Nachweise mit Ablaufdatum in der Personalakte, Warnung 60 und 30 Tage vorher; Prüfmappe 08 mit Stand zum Stichtag |
| Unterweisungen: Belehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG alle zwei Jahre, mit dokumentierter Teilnahme | § 12 ArbSchG; § 43 Abs. 4 IfSG | Unterweisungen mit Intervall, Lesen und Unterschrift am Handy oder Terminal; Prüfmappe 10 je Person und Jahr |
| Arbeitszeitgesetz, Verordnungen und Tarifverträge für alle zugänglich | § 16 Abs. 1 ArbZG (auch über die übliche Informations- und Kommunikationstechnik) | Dokumente mit Lesebestätigung für die Belegschaft – am Handy und am Terminal |
Rechenbeispiel: Aushilfe im Service, zehn Stunden in der Woche
Zum Mindestlohn von 13,90 € verdient sie im Monat (13/3 Wochen, wie die Lohnabrechnung rechnet):
13,90 € × 10 Std. × 13 ÷ 3 = 602,33 € → unter 603 €
Springt sie an zwei Samstagen für je vier Stunden ein, sind es zwölf Stunden in der Woche: 722,80 €, und die Grenze ist überschritten. Das ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV in zwei Monaten im Zeitjahr erlaubt, wenn es unvorhersehbar war – beim dritten Mal wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. irot Time rechnet jeden Monat mit und warnt, bevor es so weit ist. Für den Sonntagsdienst gilt daneben: ein Zuschlag von bis zu 50 % auf den Grundlohn bleibt steuerfrei (§ 3b EStG).
Was irot Time in der Gastronomie leistet
Stempeluhr am Tresen
Ein Tablet genügt – Anmeldung per PIN oder Karte in Sekunden, auch wenn mittags zehn Leute gleichzeitig anfangen.
Minijobber inklusive
Keine Kosten pro Kopf: Aushilfen kosten innerhalb der Größenstufe nichts extra. Der Wächter rechnet die 603 €-Grenze mit.
Geteilte Dienste
Mittags- und Abenddienst am selben Tag, mit Pausen nach § 4 ArbZG und der Ruhezeit bis zum nächsten Morgen.
Ruhezeiten im Blick
Verkürzte Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG und ihr Ausgleich auf zwölf Stunden – geprüft bei jeder Buchung.
Dienstplan als VorschlagModul Schichtplanung
Der Wochenplan entsteht nach Mindestbesetzung, Urlaub, Ruhezeit und Minijob-Grenze – und sagt bei jeder Schicht, warum. Jeder sieht seine nächste Schicht am Handy.
Zuschläge und DATEVModul Lohn & DATEV
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge aus den gebuchten Zeiten, fertig für LODAS und Lohn und Gehalt – am Monatsersten an die Kanzlei.
HACCP-Mappe am TerminalModul Aufgaben
Kühlhaus- und Wareneingangstemperaturen mit Grenzwerten; außerhalb des Grenzwerts ist die Maßnahme Pflicht, der Monat kommt als PDF für die Lebensmittelüberwachung.
Zwölf Sprachen in Küche und Service
Jede Person wählt ihre Sprache – am Terminal und am Handy, auch die Belehrungen.
Der schriftliche Hinweis auf die Ausweispflicht – die Pflicht, die fast jeder übersieht
§ 2a SchwarzArbG verlangt zweierlei. Erstens: Wer im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe arbeitet, führt Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit und legt ihn dem Zoll auf Verlangen vor (Abs. 1 Nr. 2). Zweitens – und das ist der Teil, nach dem bei einer Prüfung gefragt wird: Der Arbeitgeber hat jede und jeden Beschäftigten vor Beginn der Arbeit nachweislich und schriftlich auf diese Pflicht hinzuweisen, den Hinweis für die Dauer der Beschäftigung aufzubewahren und ihn bei der Prüfung vorzulegen (Abs. 2).
In irot Time ist der Hinweis ein Dokument, das jede neue Person beim ersten Anmelden liest und unterschreibt – am Handy oder am Terminal. Die Prüfmappe führt in Liste 07 je Person das Datum des Hinweises; wer noch fehlt, steht mit „nicht erfasst“ oben. Beim Einstellen über das Handy (Einstellung) gehört der Hinweis zu den Unterlagen, die die Person vor dem ersten Arbeitstag abhakt.
Dienstplan in der Gastronomie: was das Gesetz dem Plan vorgibt
Ein Dienstplan für Küche und Service muss vier Dinge gleichzeitig schaffen: die Ruhezeit zwischen Abenddienst und Frühdienst (elf Stunden, in Gaststätten einmal um eine Stunde kürzbar mit Ausgleich auf zwölf, § 5 ArbZG), die Sonntage (mindestens 15 im Jahr frei, Ersatzruhetag binnen zwei Wochen, § 11 ArbZG), die Minijob-Grenze der Aushilfen und bei Auszubildenden unter 18 die Grenze von 22 Uhr (§ 14 JArbSchG).
irot Time baut den Wochenplan als Vorschlag, der diese Grenzen schon kennt, und schreibt zu jeder Schicht, warum sie so liegt. Geteilte Dienste sind ein Fall, kein Sonderfall: zwei Blöcke am Tag, Pausen und Ruhezeit werden über beide gerechnet. Mehr zur Dienstplanung · Dienstplan-Vorlage als PDF
Hotellerie: dieselben Regeln, eine Pflicht mehr
Hotels und Pensionen gehören als Beherbergungsgewerbe zu § 2a SchwarzArbG und zu den Ausnahmen in §§ 5 und 10 ArbZG – alles oben gilt auch für Rezeption, Housekeeping und Frühstücksdienst. Dazu kommt die Zimmerkontrolle: In irot Time prüft das Housekeeping Zimmer für Zimmer mit Fotos; ein Mangel wird zur Aufgabe mit Frist, und der Monat kommt als Bericht ohne Namen. Mehr zur Zeiterfassung im Hotel – Nachtportier, Saisonkräfte, Trinkgeld.
Vorlagen und Rechner für Gastronomie
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Stundenzettel Minijob
Ein Monat je Blatt, mit Hinweis auf die 603 €-Grenze und die Sieben-Tage-Frist.
Herunterladen (PDF)Minijob-Stundenrechner
Wie viele Stunden zum Stundenlohn unter der Grenze bleiben – rechnet im Browser, nichts wird gesendet.
ÖffnenDienstplan-Vorlage
Wochenplan als PDF – prüft Pause und Ruhezeit beim Ausfüllen.
ÖffnenPausen- und Ruhezeitrechner
Pause, Zehn-Stunden-Grenze und Ruhezeit für einen Tag prüfen.
ÖffnenBetriebsvereinbarung (Muster)
Vollständiger Text als RTF mit Ausfüllhilfe – für Betriebe mit Betriebsrat.
ÖffnenHäufige Fragen
Ist die Zeiterfassung in der Gastronomie Pflicht?
Ja, in der strengsten Form: Nach § 17 Abs. 1 MiLoG in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG müssen Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Fehlt die Aufzeichnung, droht ein Bußgeld bis 50.000 € (§ 21 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 MiLoG). Unabhängig davon muss seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen.
Muss die Zeiterfassung in der Gastronomie digital sein?
Nein. Das Gesetz schreibt keine Form vor: Ein vollständiger Stundenzettel genügt, wenn er binnen sieben Tagen entsteht und zwei Jahre aufbewahrt wird. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht eine elektronische Aufzeichnung vor, ist aber kein Gesetz – was der Entwurf vorsieht. In der Praxis zählt bei einer Prüfung, dass die Zeiten rechtzeitig entstanden sind und Korrekturen nachvollziehbar bleiben.
Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für Minijobber und Aushilfen?
Ja. § 17 Abs. 1 MiLoG gilt für geringfügig Beschäftigte in jeder Branche und in der Gastronomie ohnehin für alle. Ausgenommen sind nur Minijobs in Privathaushalten (§ 8a SGB IV) und nahe Angehörige des Arbeitgebers.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gastronomie arbeiten?
Die Grenze ist ein Betrag, keine Stundenzahl: 603 € im Monat. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind das gut 43 Stunden im Monat, bei einem höheren Stundenlohn entsprechend weniger. Trinkgeld zählt nicht zum Verdienst.
Was prüft der Zoll in einem Restaurant?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit befragt die Beschäftigten vor Ort und prüft die Geschäftsunterlagen: Arbeitszeitaufzeichnungen, Mindestlohn, Sozialversicherungsanmeldung, Ausweise und den schriftlichen Hinweis nach § 2a Abs. 2 SchwarzArbG. Bei der Sonderprüfung am 24.02.2026 wurden vor Ort rund 170 Strafverfahren und knapp 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Welche Ruhezeit gilt zwischen Abenddienst und Frühdienst?
Elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Wer um 1 Uhr Feierabend hat, darf also frühestens um 11 Uhr – ausnahmsweise um 10 Uhr – wieder anfangen.
Welche Personalzeiterfassung passt zur Gastronomie?
Eine, die zu Schichten, Aushilfen und Zoll passt: ein Tablet hinter dem Tresen als Stempeluhr, Stempeln am eigenen Handy für alle mit Zugang, ein Wächter für die Minijob-Grenze, Pausen und Ruhezeit über geteilte Dienste hinweg und eine Prüfmappe, die der Zoll versteht. Das leistet irot Time – bis 3 Mitarbeiter kostenlos, darüber nach Betriebsgröße statt pro Kopf, Aushilfen ohne Aufpreis.
Was sagt das Gesetz zum Dienstplan in der Gastronomie?
Der Plan muss die Grenzen einhalten, die für jede Schicht gelten: elf Stunden Ruhezeit, in Gaststätten einmal auf zehn verkürzbar mit Ausgleich auf zwölf (§ 5 ArbZG); höchstens zehn Stunden am Tag (§ 3 ArbZG); mindestens 15 freie Sonntage im Jahr (§ 11 ArbZG); Jugendliche über 16 höchstens bis 22 Uhr (§ 14 JArbSchG). Und die Arbeitszeiterfassung zeichnet auf, was tatsächlich gearbeitet wurde – nicht, was im Plan stand.
Dürfen Auszubildende im Restaurant bis 22 Uhr arbeiten?
Jugendliche über 16 dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchG); unter 16 bleibt es bei 20 Uhr. irot Time hält die Grenze im Dienstplan und bei der Buchung.
Quellen: § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 2a SchwarzArbG, § 28a Abs. 4 SGB IV, § 3b EStG (gesetze-im-internet.de, erneut gelesen 23.10.2026); § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG; § 2a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SchwarzArbG; §§ 2, 3, 4, 5, 10, 11 und 16 ArbZG; § 3b EStG; § 14 JArbSchG; §§ 42 und 43 IfSG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 16.10.2026); § 8 Abs. 1a und 1b, § 8a SGB IV; § 21 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 MiLoG (abgerufen 29.09. und 16.10.2026); Mindestlohn 13,90 € und Minijob-Grenze 603 €: MiLoV5 vom 5. November 2025, § 1 Nr. 1 (BGBl. 2025 I Nr. 268); Bekanntmachung des BMAS nach § 8 Abs. 1a SGB IV vom 7. November 2025 (BAnz AT 20.11.2025 B1) (geprüft 12.09.2026); Zoll: Pressemitteilungen der Generalzolldirektion vom 20.02.2026 (Jahresbilanz FKS 2025) und 24.02.2026 (Mindestlohnsonderprüfung), gelesen 16.10.2026; BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21. Gesetzestexte bei gesetze-im-internet.de. Geprüft von irot, letzte Prüfung 23.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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