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Branchen

Zeiterfassung für Logistik und Lager

Speditionen, Lager und Kurierdienste – ausdrücklich auch plattformbasierte Lieferdienste – zeichnen Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstages binnen sieben Tagen auf und bewahren sie zwei Jahre auf; für Fahrpersonal gelten zusätzlich die Grenzen des § 21a ArbZG. irot Time stempelt im Depot an der Stempeluhr und unterwegs am Handy (Zeiterfassung per Handy), bucht auf Tour oder Kunde und hält die Papiere der Subunternehmer bereit.

Stand: 16.10.2026 · Geprüft von irot · Grundlage: Gesetzestexte bei gesetze-im-internet.de, Verordnungen im Bundesgesetzblatt, Mitteilungen des Zolls

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Kurz gesagt: Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe steht in § 2a Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG, in der geltenden Fassung ausdrücklich „einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste“: Aufzeichnung nach § 17 MiLoG für alle, Ausweis dabei, schriftlicher Hinweis des Arbeitgebers. Fahrerinnen und Fahrer haben mit § 21a ArbZG ein eigenes Kapitel – 48 Stunden in der Woche, Aufzeichnung durch den Arbeitgeber, Kopie auf Verlangen. Der Zoll war am 06.05.2026 mit über 2.900 Beschäftigten in der Kurier-, Express- und Paketbranche im Einsatz und nennt als typische Muster unbezahlte Beladezeiten und Subunternehmerketten.

Was in Logistik und Lager gilt

Lager, Büro und Fahrpersonal folgen in einem Betrieb drei Regelwerken. Die Regeln, mit Fundstelle.

Regeln und Fundstellen
ThemaWas giltFundstelle
Arbeitszeit aufzeichnenBeginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag, mindestens zwei Jahre aufbewahren, in Deutschland und auf Deutsch, auf Verlangen am Ort der Beschäftigung bereithalten. Gilt im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste – für Lager, Disposition und Fahrpersonal.§ 17 Abs. 1 und 2 MiLoG
Ausweis mitführen und darauf hinweisenWer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste arbeitet, hat Personalausweis oder Pass bei der Arbeit dabei und zeigt ihn dem Zoll auf Verlangen. Der Arbeitgeber weist jede und jeden vorher nachweislich und schriftlich darauf hin, bewahrt den Hinweis auf und legt ihn bei einer Prüfung vor.§ 2a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 SchwarzArbG
Fahrerinnen und FahrerFür Fahrpersonal unter der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt das Arbeitszeitgesetz mit Besonderheiten: die Woche läuft von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr; höchstens 48 Stunden je Woche, bis zu 60, wenn in vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 nicht überschritten werden; Bereitschaftszeiten zählen unter Bedingungen nicht als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber zeichnet die Arbeitszeit auf, bewahrt sie zwei Jahre auf und händigt auf Verlangen eine Kopie aus. Lenk- und Ruhezeiten bleiben Sache von Verordnung und Fahrtenschreiber.§ 21a Abs. 1 bis 5 und 7 ArbZG
Rein mobile TätigkeitBei ausschließlich mobilen Tätigkeiten – das Gesetz nennt Zustellung, Abfallsammlung, Straßenreinigung, Winterdienst, Güter- und Personenbeförderung – genügt die Aufzeichnung der Dauer, wenn kein Beschäftigungsort und keine Lage der Arbeitszeit vorgegeben sind und die Beschäftigten sich die Zeit eigenverantwortlich einteilen. Fehlt eine der drei Bedingungen, bleibt es bei Beginn, Ende und Dauer.§ 1 MiLoAufzV
Haftung für NachunternehmerWer einen anderen Unternehmer mit Dienst- oder Werkleistungen beauftragt, haftet für dessen Mindestlohn wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat – auch für weitere Nachunternehmer in der Kette.§ 14 AEntG; § 13 MiLoG
Minijob-Grenze603 € im Monat; zum Mindestlohn von 13,90 € sind das gut 43 Stunden – typisch für Aushilfen im Lager und in der Zustellung.§ 8 Abs. 1a SGB IV
RuhepausenAb mehr als sechs Stunden 30 Minuten, ab mehr als neun Stunden 45 Minuten; spätestens nach sechs Stunden; Pausen von mindestens 15 Minuten zählen.§ 4 ArbZG
Verkürzte RuhezeitIn Verkehrsbetrieben darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden – wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.§ 5 Abs. 2 ArbZG
Sonn- und FeiertageBeschäftigte in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren leichtverderblicher Waren dürfen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben frei, und für jeden Sonntag gibt es einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen.§ 10 Abs. 1 Nr. 10, § 11 Abs. 1 und 3 ArbZG
Nachtzeit und NachtarbeitNachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit mit mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit; Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise in Wechselschicht nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr.§ 2 Abs. 3 bis 5 ArbZG
Grenzen für NachtarbeitnehmerAcht Stunden am Werktag; bis zu zehn nur, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Ohne Tarifregelung steht Nachtarbeitnehmern für die Nachtstunden ein angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage zu; arbeitsmedizinische Untersuchung alle drei Jahre, ab 50 jährlich.§ 6 Abs. 2, 3 und 5 ArbZG
Steuerfreie ZuschlägeZuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit bleiben steuerfrei bis 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit, 125 % an gesetzlichen Feiertagen und am 31.12. ab 14 Uhr, 150 % am 24.12. ab 14 Uhr, am 25./26.12. und am 1. Mai – vom Grundlohn, höchstens 50 € je Stunde. Nachtarbeit im Sinne dieser Vorschrift ist die Arbeit von 20 bis 6 Uhr, Sonntags- und Feiertagsarbeit die von 0 bis 24 Uhr des Tages; beginnt die Nachtarbeit vor 0 Uhr, gelten von 0 bis 4 Uhr 40 %.§ 3b Abs. 1 bis 3 EStG

Mindestlöhne in Logistik und Lager, Stand 16.10.2026

Branchenmindestlohn
TarifGruppeStundenlohn am 16.10.2026Nächste Stufe
Gesetzlicher MindestlohnMiLoV5 vom 5. November 2025, § 1 Nr. 1 (BGBl. 2025 I Nr. 268)alle Beschäftigten, soweit kein Branchenmindestlohn gilt13,90 €ab 01.01.202614,60 €ab 01.01.2027

Verordnungstexte gelesen am 10.10.2026 (recht.bund.de) und mit der Übersicht der Branchenmindestlöhne des Zolls abgeglichen; Mindestlohn geprüft am 12.09.2026. Dieselben Werte rechnet irot Time, solange der Betrieb keinen eigenen Satz einträgt – ein höherer Tarif- oder Vertragslohn geht immer vor.

Für Spedition, Lager und Kurierdienste nennt die Übersicht des Zolls keinen Branchenmindestlohn: Es gilt der gesetzliche Mindestlohn; ein Tarifvertrag kann mehr verlangen.

So prüft der Zoll Paket- und Kurierdienste. Am 06.05.2026 waren bundesweit über 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter in der Kurier-, Express- und Paketbranche im Einsatz – bei Transport und Zustellung ebenso wie in Depots und Verteilzentren, verdachtsunabhängig, durch Befragung der Beschäftigten und Prüfung der Geschäftsunterlagen. Der Zoll nennt als typische Muster unbezahlte Überstunden und Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge, die den Mindestlohn von 13,90 € unterlaufen, sowie den Einsatz von Subunternehmen, um Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten. Quelle: Generalzolldirektion, Pressemitteilung vom 06.05.2026

Wenn morgen der Zoll kommt

Was ein Prüfer in Logistik und Lager sehen will – und wo es in irot Time liegt.

Prüferliste
Der Prüfer will sehenGrundlageIn irot Time
Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre – einschließlich Beladen, Warten und Rückfahrt zum Depot§ 17 Abs. 1 MiLoG; § 2 Abs. 1 ArbZGKommen vor dem Beladen, Gehen nach dem Abstellen; jede Stempelung mit Originalzeit; Prüfmappe 03 mit allen Blöcken
Korrekturen mit altem und neuem Wert, Bearbeiter und Grund§ 17 MiLoG; Prüfung durch den Zoll (§ 14 MiLoG)Prüfmappe 04: Änderungsprotokoll mit Vorher, Nachher, Bearbeiter und Begründung – nachträglich nicht veränderbar
Der schriftliche Hinweis auf die Ausweispflicht – für jede und jeden, mit Datum§ 2a Abs. 2 SchwarzArbG (Abs. 1 Nr. 4)Hinweis als Dokument mit Lesebestätigung und Unterschrift; Prüfmappe 07 zeigt je Person, wann er erteilt wurde – „nicht erfasst“ fällt sofort auf
Fahrpersonal: Aufzeichnung durch den Arbeitgeber, Kopie für die Person§ 21a Abs. 7 ArbZGMonatsnachweis je Person als PDF; jede Fahrerin, jeder Fahrer sieht und lädt die eigenen Zeiten am Handy
Minijobber: Stunden und Verdienst gegen die Grenze§ 8 Abs. 1a und 1b SGB IV; § 17 MiLoGDer Wächter rechnet jeden Monat mit dem amtlichen Mindestlohn und der Minijob-Grenze und warnt, bevor sie überschritten wird
Papiere der Nachunternehmer und wer von ihnen wann vor Ort war§ 14 AEntG; § 13 MiLoG; § 48b EStGNachunternehmer mit Papieren und Ablaufdatum; ihre Leute stempeln mit Gastcode nur Kommen und Gehen; Prüfmappe 09 mit Monatsliste je Firma
Nachweise der Beschäftigten: Führerschein mit Klassen (Kontrolle alle N Monate), Fahrerkarte, ADR, Staplerschein, Aufenthaltstitelje nach Nachweis § 4a Abs. 5 AufenthG, § 43 IfSG, § 34a GewONachweise mit Ablaufdatum in der Personalakte, Warnung 60 und 30 Tage vorher; Prüfmappe 08 mit Stand zum Stichtag
Unterweisungen: Fahrzeugcheck vor Abfahrt, jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG§ 12 ArbSchG; § 43 Abs. 4 IfSGUnterweisungen mit Intervall, Lesen und Unterschrift am Handy oder Terminal; Prüfmappe 10 je Person und Jahr
Pausen und Ruhezeiten je Tag§§ 4 und 5 ArbZGPrüfung bei jeder Buchung mit Hinweis, bevor ein Verstoß entsteht; Prüfmappe 05: Befunde je Tag und Person mit Quelle und Status

Rechenbeispiel: Lagerhelfer in der Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr

Nachtzeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist 23 bis 6 Uhr: sieben der acht Stunden liegen darin – das ist Nachtarbeit, und wer sie regelmäßig leistet, ist Nachtarbeitnehmer mit der Acht-Stunden-Grenze aus § 6 Abs. 2 ArbZG.

Für den steuerfreien Zuschlag zählt das Einkommensteuergesetz anders: Nachtarbeit ist dort die Zeit von 20 bis 6 Uhr, also die ganze Schicht. Zahlt der Betrieb den Höchstzuschlag auf den Mindestlohn von 13,90 €, gilt von 0 bis 4 Uhr der Satz von 40 % statt 25 %, weil die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat (§ 3b Abs. 2 und 3 EStG):

4 h × 25 % + 4 h × 40 % = 13,90 € + 22,24 € = 36,14 € steuerfrei je Nacht

irot Time zählt die Nachtstunden je Schicht aus den Stempelungen und übergibt sie mit dem Satz Ihres Tarifs an die Lohnabrechnung. Ohne Tarifvertrag steht Nachtarbeitnehmern nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage zu – die Höhe legt der Betrieb fest, die Stunden liefert die Zeiterfassung.

Was irot Time in Logistik und Lager leistet

Stempeluhr im Depot

Tablet mit Chipkarte oder PIN am Tor – Schichtwechsel ohne Schlange, auch ohne Internet.

Tour am HandyModul Projekte

Beim Kommen die Tour wählen, unterwegs wechseln; die Buchung wartet ohne Netz mit ihrer Originalzeit. Keine Ortung, kein Bewegungsprofil.

Fahrzeugcheck vor AbfahrtModul Aufgaben

Licht, Reifen, Ladung, Schäden mit Foto – je Fahrzeug und Fahrer; ein schwerer Mangel heißt „nicht losfahren“ und geht an die Leitung.

SubunternehmerModul Projekte

Papiere mit Ablaufdatum; ihre Fahrer stempeln per Gastcode nur Kommen und Gehen. Monatsliste je Firma für Ihre Haftung nach § 14 AEntG.

Nachweise mit Ablauf

Führerscheinkontrolle alle N Monate per Foto, ADR, Staplerschein, Fahrerkarte – Warnung 60 und 30 Tage vorher, Liste in der Prüfmappe.

Nacht- und SonntagszuschlägeModul Lohn & DATEV

Aus den gebuchten Zeiten, mit den Sätzen Ihres Tarifs, fertig für DATEV LODAS und Lohn und Gehalt.

Lenkzeiten bleiben im Tachografen

irot Time erfasst Arbeitszeit nach ArbZG und MiLoG. Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006 liest der Fahrtenschreiber – wir lesen die Fahrerkarte nicht aus und behaupten das auch nicht.

Zwölf Sprachen

Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Ukrainisch, Arabisch – am Terminal und am Handy.

Der schriftliche Hinweis auf die Ausweispflicht – die Pflicht, die fast jeder übersieht

§ 2a SchwarzArbG verlangt zweierlei. Erstens: Wer im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe arbeitet, führt Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit und legt ihn dem Zoll auf Verlangen vor (Abs. 1 Nr. 4). Zweitens – und das ist der Teil, nach dem bei einer Prüfung gefragt wird: Der Arbeitgeber hat jede und jeden Beschäftigten vor Beginn der Arbeit nachweislich und schriftlich auf diese Pflicht hinzuweisen, den Hinweis für die Dauer der Beschäftigung aufzubewahren und ihn bei der Prüfung vorzulegen (Abs. 2).

In irot Time ist der Hinweis ein Dokument, das jede neue Person beim ersten Anmelden liest und unterschreibt – am Handy oder am Terminal. Die Prüfmappe führt in Liste 07 je Person das Datum des Hinweises; wer noch fehlt, steht mit „nicht erfasst“ oben. Beim Einstellen über das Handy (Einstellung) gehört der Hinweis zu den Unterlagen, die die Person vor dem ersten Arbeitstag abhakt.

Fahrer, Lager, Büro: drei Regelwerke in einem Betrieb

Lager und Disposition folgen dem normalen Arbeitszeitgesetz: acht Stunden, bis zu zehn mit Ausgleich, Pausen nach § 4, elf Stunden Ruhezeit – in Verkehrsbetrieben einmal um eine Stunde kürzbar mit Ausgleich (§ 5 Abs. 2). Fahrpersonal unter der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hat mit § 21a ArbZG eigene Grenzen: 48 Stunden in der Woche, bis zu 60 mit Durchschnitt über vier Monate, Bereitschaftszeiten unter Bedingungen keine Arbeitszeit, Aufzeichnung durch den Arbeitgeber. Zusteller und Kuriere ohne vorgegebenen Ort und ohne vorgegebene Lage der Arbeitszeit dürfen nach § 1 MiLoAufzV nur die Dauer aufzeichnen – sobald die Tour aber einen festen Beginn hat, gilt wieder Beginn, Ende und Dauer.

In irot Time stempeln alle drei Gruppen gleich – Kommen, Gehen, Pause –, und die Regeln je Gruppe legt der Betrieb in den Zeitregeln fest: Wochensoll, Höchstgrenzen, Zuschläge. Was irot Time nicht tut: Lenk- und Ruhezeiten aus dem Tachografen lesen. Die Fahrerkarte bleibt, wo sie ist.

Vorlagen und Rechner für Logistik und Lager

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Häufige Fragen

Ist Zeiterfassung in der Logistik Pflicht?

Ja. Das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe steht in § 2a Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG; deshalb gilt § 17 Abs. 1 MiLoG für alle Beschäftigten: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstages binnen sieben Kalendertagen aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren. Bußgeld bei fehlender Aufzeichnung: bis 50.000 € (§ 21 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 MiLoG).

Gilt das auch für Lieferdienste über Plattformen?

Ja, ausdrücklich: § 2a Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG nennt das Logistikgewerbe „einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste“. Wer Fahrerinnen und Fahrer beschäftigt, zeichnet ihre Zeiten auf, auch wenn die Aufträge über eine App kommen.

Zählt die Beladezeit als Arbeitszeit?

Ja. Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG) – Beladen, Warten auf die Übergabe und die Rückfahrt zum Depot gehören dazu. Der Zoll nennt unbezahlte Beladezeiten ausdrücklich als Muster, mit dem der Mindestlohn unterlaufen wird. In irot Time stempelt der Fahrer vor dem Beladen Kommen und nach dem Abstellen Gehen.

Muss ich für Fahrer eine eigene Aufzeichnung führen?

Für Fahrpersonal unter der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verlangt § 21a Abs. 7 ArbZG ausdrücklich, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnet, zwei Jahre aufbewahrt und auf Verlangen eine Kopie aushändigt. Das ist dieselbe Aufzeichnung wie nach § 17 MiLoG – in irot Time der Monatsnachweis je Person, den die Person auch selbst herunterladen kann. Lenk- und Ruhezeiten bleiben Sache des Fahrtenschreibers.

Reicht für Kuriere die Dauer statt Beginn und Ende?

Nur wenn alle drei Bedingungen des § 1 MiLoAufzV zusammenkommen: keine Bindung an einen Beschäftigungsort, keine Vorgabe zur Lage der Arbeitszeit, eigenverantwortliche Einteilung. Beginnt die Tour um 7 Uhr am Depot, ist die zweite Bedingung weg – dann bleibt es bei Beginn, Ende und Dauer. Im Zweifel beides aufzeichnen: Die Ausnahme muss der Arbeitgeber belegen.

Ersetzt irot Time den Fahrtenschreiber?

Nein, und das steht auch so im Programm. irot Time erfasst Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz – für Lager, Büro und Fahrpersonal. Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006 kommen aus dem Tachografen; die Fahrerkarte lesen wir nicht aus.

Quellen: § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG; § 2a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 SchwarzArbG; §§ 2, 4, 5, 6, 10, 11 und 21a ArbZG; § 3b EStG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 16.10.2026); § 1 MiLoAufzV; § 8 Abs. 1a SGB IV (abgerufen 29.09.2026); § 14 AEntG; § 13 MiLoG (abgerufen 07.10.2026); § 21 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 MiLoG (abgerufen 16.10.2026); Mindestlohn 13,90 € und Minijob-Grenze 603 €: MiLoV5 vom 5. November 2025, § 1 Nr. 1 (BGBl. 2025 I Nr. 268); Bekanntmachung des BMAS nach § 8 Abs. 1a SGB IV vom 7. November 2025 (BAnz AT 20.11.2025 B1) (geprüft 12.09.2026); Zoll: Pressemitteilung der Generalzolldirektion vom 06.05.2026 („Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier“), gelesen 16.10.2026. Gesetzestexte bei gesetze-im-internet.de. Geprüft von irot, letzte Prüfung 16.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Preis nach Betriebsgröße, nicht pro Kopf

Bis drei Mitarbeiter ist irot Time dauerhaft kostenlos – mit allem, was hier steht, ohne Zahlungsdaten. Ab dem vierten kostet Basis 9 € im Monat für bis zu fünf Personen; das Paket Produktion & Lager mit den Modulen dieser Branche gibt es ab 21 €. Aushilfen und Teilzeitkräfte kosten innerhalb der Größenstufe nichts extra.

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