Mutterschutz berechnen
Wann beginnt der Mutterschutz, wann endet er, und bis wann gilt der Kündigungsschutz? Den voraussichtlichen Entbindungstermin eintragen – nach der Geburt auch den tatsächlichen Tag, dann rechnet der Rechner die Verschiebung mit.
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Vor der Geburt: sechs Wochen
„Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt.“
§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG
Maßgeblich ist der voraussichtliche Tag der Entbindung aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers (§ 3 Abs. 1 Satz 3). Der Rechner zieht 42 Tage ab: Ist der Termin ein Mittwoch, beginnt die Schutzfrist am Mittwoch sechs Wochen davor.
Annahme des Rechners: Der Entbindungstag selbst gehört nicht zu den sechs Wochen davor; letzter Arbeitstag ist der Tag vor Beginn der Schutzfrist. Der Gesetzestext regelt das nicht ausdrücklich.
Nach der Geburt: acht oder zwölf Wochen
Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert acht Wochen (§ 3 Abs. 2 Satz 1). Zwölf Wochen sind es
- bei Frühgeburten,
- bei Mehrlingsgeburten und
- wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung beim Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird – das nur, wenn die Frau es beantragt.
Bei einer Totgeburt gilt die Verlängerung auf zwölf Wochen nicht (§ 3 Abs. 2 Satz 5). Nach dem Tod ihres Kindes darf die Frau schon nach den ersten zwei Wochen wieder arbeiten, wenn sie das ausdrücklich verlangt und nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht (§ 3 Abs. 4).
Der Geburtstag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB): Die Frist endet am gleichen Wochentag acht bzw. zwölf Wochen später (§ 188 Abs. 2 BGB). Bei einer Geburt am Termin rechnet der Rechner darum 99 Kalendertage – 42 davor, der Geburtstag, 56 danach.
Kommt das Kind früher oder später
„Entbindet eine Frau nicht am voraussichtlichen Tag, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend.“
§ 3 Abs. 1 Satz 4 MuSchG
„Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nach Satz 1 oder nach Satz 2 um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach Absatz 1 Satz 4.“
§ 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG
Kommt das Kind früher, gehen die fehlenden Tage also nicht verloren – sie hängen hinten an. Kommt es später, ist die Frist vor der Geburt länger; die Frist danach zählt ab dem tatsächlichen Geburtstag.
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Nach einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber die Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt (§ 3 Abs. 5 MuSchG):
| Fehlgeburt | Schutzfrist | § 3 Abs. 5 Satz 1 |
|---|---|---|
| vor der 13. Schwangerschaftswoche | keine nach Abs. 5 | – |
| ab der 13. Schwangerschaftswoche | zwei Wochen | Nr. 1 |
| ab der 17. Schwangerschaftswoche | sechs Wochen | Nr. 2 |
| ab der 20. Schwangerschaftswoche | acht Wochen | Nr. 3 |
Die Erklärung, arbeiten zu wollen, kann sie jederzeit widerrufen. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung (Abs. 1 bis 3) gelten bei einer Fehlgeburt nicht. Die Schwangerschaftswoche übernimmt der Rechner aus dem ärztlichen Zeugnis – er rechnet sie nicht selbst.
Kündigungsschutz
Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau unzulässig
- während ihrer Schwangerschaft,
- bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
- bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung –
wenn der Arbeitgeber davon weiß oder es ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Für zulässig erklären kann die Kündigung ausnahmsweise nur die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle, in besonderen Fällen (Abs. 2). Der Rechner nimmt das spätere Datum: Ende der Schutzfrist oder Geburt plus vier Monate. Die übliche Kündigungsfrist rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, wie er im ärztlichen Zeugnis oder im Zeugnis der Hebamme steht (§ 3 Abs. 1 MuSchG). In dieser Zeit darf die Frau nur arbeiten, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt; das kann sie jederzeit widerrufen.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Acht Wochen. Zwölf Wochen bei Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten und – auf Antrag der Frau – wenn vor Ablauf von acht Wochen beim Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Bei einer Totgeburt gilt die Verlängerung auf zwölf Wochen nicht.
Was passiert, wenn das Kind früher kommt?
Die Tage, die vor der Geburt gefehlt haben, werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt (§ 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG). Kommt das Kind zehn Tage vor dem Termin, dauert die Frist nach der Geburt acht Wochen und zehn Tage.
Und wenn das Kind später kommt?
Dann verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt um die Tage bis zur Geburt (§ 3 Abs. 1 Satz 4 MuSchG). Die Frist nach der Geburt bleibt acht bzw. zwölf Wochen ab dem tatsächlichen Geburtstag.
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Ja, ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen, ab der 20. Woche acht Wochen (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Die Frau kann sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklären und das jederzeit widerrufen.
Wie lange gilt der Kündigungsschutz?
Während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens bis vier Monate nach der Entbindung; nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche vier Monate (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Voraussetzung: Der Arbeitgeber weiß es oder erfährt es innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Quellen (alle gelesen am 30.10.2026 auf gesetze-im-internet.de): § 3 MuSchG, § 17 MuSchG, § 187 BGB, § 188 BGB. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und kein ärztliches Zeugnis.