Teilzeit berechnen: Gehalt, Urlaub, Antrag
Was bleibt vom Gehalt, wie viele Urlaubstage sind es, haben Sie einen Anspruch – und bis wann muss der Antrag beim Arbeitgeber sein? Für unbefristete Teilzeit und für Brückenteilzeit.
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Gehalt in Teilzeit
„Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.“
§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG
Der Rechner teilt die Teilzeit- durch die Vollzeitstunden und nimmt das Vollzeitgehalt mal diesen Anteil. Das ist die Untergrenze; mehr darf es immer sein. Dasselbe gilt für andere teilbare Geldleistungen, etwa ein Weihnachtsgeld.
Urlaub in Teilzeit
Grundlage ist der gesetzliche Mindesturlaub: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 3 Abs. 2) – 24 Werktage sind also vier Wochen bei sechs Werktagen je Woche.
Für Teilzeit enthält das Bundesurlaubsgesetz keine Formel. Der Rechner nimmt die übliche Umrechnung, damit die Urlaubszeit in Wochen gleich bleibt: Urlaubstage ÷ Arbeitstage Vollzeit × Arbeitstage Teilzeit. Es zählen die Tage je Woche, nicht die Stunden.
| Arbeitstage je Woche | Mindesturlaub (24 ÷ 6 × Tage) | Bei 30 Tagen Vertragsurlaub (5-Tage-Woche) |
|---|---|---|
| 6 Tage | 24 | – |
| 5 Tage | 20 | 30 |
| 4 Tage | 16 | 24 |
| 3 Tage | 12 | 18 |
| 2 Tage | 8 | 12 |
| 1 Tag | 4 | 6 |
Arbeiten Sie in verschiedenen Wochen unterschiedlich viele Tage, lässt sich dieselbe Umrechnung mit den Arbeitstagen im Jahr statt in der Woche machen. Ihren Urlaub bei Ein- oder Austritt rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner.
Anspruch auf Teilzeit nach § 8 TzBfG
„Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.“
§ 8 Abs. 1 TzBfG
- Größe: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; Personen in Berufsbildung zählen nicht (§ 8 Abs. 7). Zur anteiligen Zählung von Teilzeitkräften sagt die Vorschrift nichts – der Rechner zählt Köpfe.
- Antrag: „Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen.“ (§ 8 Abs. 2 Satz 1). Die gewünschte Verteilung auf die Tage soll er dabei angeben.
- Zustimmung: Der Arbeitgeber muss zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen – etwa wenn Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten entstehen (§ 8 Abs. 4).
- Antwort: spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform. Ohne Einigung und ohne rechtzeitige Ablehnung verringert sich die Arbeitszeit wie gewünscht (§ 8 Abs. 5).
- Sperre: Eine erneute Verringerung frühestens zwei Jahre, nachdem der Arbeitgeber zugestimmt oder berechtigt abgelehnt hat (§ 8 Abs. 6).
Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG
Die Arbeitszeit sinkt für einen im Voraus bestimmten Zeitraum und steigt danach wieder. „Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.“ (§ 9a Abs. 1 Satz 2; ein Tarifvertrag kann den Rahmen anders festlegen, Abs. 6). Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt, ohne Personen in Berufsbildung (Abs. 1 Satz 3, Abs. 7). Antrag und Antwort laufen mit denselben Fristen wie bei § 8 (Abs. 3).
Zumutbarkeitsgrenze: Bei mehr als 45 und höchstens 200 Arbeitnehmern darf der Arbeitgeber ablehnen, wenn zum gewünschten Beginn schon mindestens so viele andere ihre Arbeitszeit nach § 9a verringert haben (Abs. 2 Satz 2):
| Arbeitnehmer in der Regel | Ablehnung möglich ab … anderen in Brückenteilzeit |
|---|---|
| 46 bis 60 | 4 |
| 61 bis 75 | 5 |
| 76 bis 90 | 6 |
| 91 bis 105 | 7 |
| 106 bis 120 | 8 |
| 121 bis 135 | 9 |
| 136 bis 150 | 10 |
| 151 bis 165 | 11 |
| 166 bis 180 | 12 |
| 181 bis 195 | 13 |
| 196 bis 200 | 14 |
Über 200 Arbeitnehmer gibt es diese Grenze nicht. Während der Brückenteilzeit kann man keine weitere Verringerung und keine Verlängerung nach dem TzBfG verlangen (Abs. 4); nach der Rückkehr eine neue Verringerung frühestens nach einem Jahr (Abs. 5 Satz 1).
So rechnet der Rechner die Fristen
- Antrag spätestens: Wie eine solche Frist rückwärts genau zu zählen ist, sagt das Gesetz nicht. Der Rechner nimmt die sichere Seite: den Tag vor „Beginn minus drei Monate“. Beginn 01.02.2027 → Antrag spätestens 31.10.2026. Das ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsaussage – früher abgeben schadet nie.
- Antwort des Arbeitgebers: gleich gerechnet, einen Monat vor Beginn: 31.12.2026.
- Sechs Monate Bestand: gezählt ab dem ersten Arbeitstag, der mitzählt (§ 187 Abs. 2 BGB); „länger als sechs Monate“ ist erfüllt ab dem Tag nach dem Ablauf (§ 188 Abs. 2 BGB).
- Ende der Brückenteilzeit: am Tag vor der gleichen Tageszahl nach Ablauf des Zeitraums (§ 188 Abs. 2 BGB); am Tag danach gilt wieder die alte Arbeitszeit.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Teilzeit?
Wer länger als sechs Monate im Arbeitsverhältnis ist, kann verlangen, dass seine Arbeitszeit verringert wird (§ 8 Abs. 1 TzBfG) – wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt (§ 8 Abs. 7). Der Arbeitgeber muss zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 8 Abs. 4).
Wie früh muss ich Teilzeit beantragen?
Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn, in Textform (§ 8 Abs. 2 TzBfG) Für einen Beginn am 01.02.2027 rechnet der Rechner vorsichtig mit dem 31.10.2026 als letztem Tag.
Was ist Brückenteilzeit?
Teilzeit auf Zeit: Die Arbeitszeit wird für einen vorher festgelegten Zeitraum von einem bis fünf Jahren verringert, danach gilt wieder die alte (§ 9a Abs. 1 TzBfG). Anspruch besteht nur bei einem Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern. Bis 200 Arbeitnehmer darf er ablehnen, wenn schon genug andere in Brückenteilzeit sind (Abs. 2).
Wie viel Gehalt bekomme ich in Teilzeit?
Mindestens den Anteil, der Ihrer Arbeitszeit an der Vollzeit entspricht (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG). 30 statt 40 Stunden sind 75 %: aus 4.000 € brutto werden mindestens 3.000 €. Das gilt auch für andere teilbare Geldleistungen.
Wie viel Urlaub habe ich in Teilzeit?
Üblich ist die Umrechnung über die Arbeitstage je Woche, damit die Urlaubszeit in Wochen gleich bleibt: 30 Tage bei fünf Tagen Vollzeit werden bei drei Tagen zu 18 Tagen – das sind weiter sechs Wochen frei. Diese Formel steht nicht im Gesetz. Gesetzlich gilt: mindestens 24 Werktage (§ 3 BUrlG), bei sechs Werktagen je Woche also vier Wochen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht antwortet?
Er muss seine Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen. Haben Sie sich nicht geeinigt und hat er bis dahin nicht in Textform abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit im gewünschten Umfang; für die Verteilung gilt dasselbe (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
Quellen (alle gelesen am 30.10.2026 auf gesetze-im-internet.de): § 4 TzBfG, § 8 TzBfG, § 9a TzBfG, § 3 BUrlG, § 187 BGB, § 188 BGB. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.